Biderektionales Laden

  • Wenn ich das richtig interpretiere, ist die Box BiDi-Ready, also funktioniert BiDi mit der Box noch nicht (weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für V2H und V2G ja in Deutschland noch nicht bestehen). Sobald es legalisiert ist, soll die Box das können. Also kann aktuell auch nichts getestet werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller die Bidirektionalität freischaltet, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Für jemanden, der vor der Entscheidung zur Anschaffung einer Wallbox steht, ist das m.E. trotzdem ein vielversprechender Ansatz.

    Nochmals danke!

    1.

    Ja, Vehicle-to-Home (V2H) ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber es gibt noch technische und regulatorische Hürden.


    V2H bezieht sich darauf, dass ein Elektrofahrzeug (EV) als Stromquelle für das eigene Haus genutzt werden kann. Dabei wird die Autobatterie genutzt, um entweder bei einem Stromausfall als Notstromquelle zu dienen oder um in Zeiten hoher Stromkosten das Haus zu versorgen.


    Technische und rechtliche Anforderungen


    Für V2H müssen sowohl das Fahrzeug als auch die Heimladeinfrastruktur bidirektionales Laden unterstützen. Außerdem sind Regelungen im Bereich Netzanschluss und Einspeisung wichtig:

    Netzanmeldung und Genehmigungen: Der Netzbetreiber muss über die V2H-Installation informiert werden, vor allem, wenn eine Einspeisung ins öffentliche Netz möglich ist (Vehicle-to-Grid, V2G).

    VDE- und Netzanschlussrichtlinien: Alle Komponenten müssen den deutschen Sicherheits- und Netzanschlussrichtlinien entsprechen, wie z. B. den VDE-Richtlinien.


    V2H und Steuern


    Wenn das Fahrzeug zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt wird und keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt, sind steuerliche Hürden geringer. Wird jedoch Energie ins öffentliche Netz eingespeist, könnten steuerliche Verpflichtungen greifen.


    Aktueller Stand


    Viele V2H-Lösungen befinden sich in Deutschland derzeit noch in Pilotprojekten und sind noch nicht weit verbreitet. Gründe hierfür sind vor allem die begrenzte Anzahl von Fahrzeugen, die bidirektionales Laden unterstützen, und die hohen Kosten für die notwendige Heimladetechnik.


    Insgesamt ist V2H technisch und rechtlich möglich, aber im Alltag noch wenig verbreitet. Die Entwicklungen in der Ladeinfrastruktur und der Regulierung werden allerdings in den nächsten Jahren voraussichtlich weitere Fortschritte bringen.

    Ja, Vehicle-to-Home (V2H) ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber es gibt noch technische und regulatorische Hürden.


    V2H bezieht sich darauf, dass ein Elektrofahrzeug (EV) als Stromquelle für das eigene Haus genutzt werden kann. Dabei wird die Autobatterie genutzt, um entweder bei einem Stromausfall als Notstromquelle zu dienen oder um in Zeiten hoher Stromkosten das Haus zu versorgen.


    Technische und rechtliche Anforderungen


    Für V2H müssen sowohl das Fahrzeug als auch die Heimladeinfrastruktur bidirektionales Laden unterstützen. Außerdem sind Regelungen im Bereich Netzanschluss und Einspeisung wichtig:

    Netzanmeldung und Genehmigungen: Der Netzbetreiber muss über die V2H-Installation informiert werden, vor allem, wenn eine Einspeisung ins öffentliche Netz möglich ist (Vehicle-to-Grid, V2G).

    VDE- und Netzanschlussrichtlinien: Alle Komponenten müssen den deutschen Sicherheits- und Netzanschlussrichtlinien entsprechen, wie z. B. den VDE-Richtlinien.


    V2H und Steuern


    Wenn das Fahrzeug zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt wird und keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt, sind steuerliche Hürden geringer. Wird jedoch Energie ins öffentliche Netz eingespeist, könnten steuerliche Verpflichtungen greifen.


    Aktueller Stand


    Viele V2H-Lösungen befinden sich in Deutschland derzeit noch in Pilotprojekten und sind noch nicht weit verbreitet. Gründe hierfür sind vor allem die begrenzte Anzahl von Fahrzeugen, die bidirektionales Laden unterstützen, und die hohen Kosten für die notwendige Heimladetechnik.


    Insgesamt ist V2H technisch und rechtlich möglich, aber im Alltag noch wenig verbreitet. Die Entwicklungen in der Ladeinfrastruktur und der Regulierung werden allerdings in den nächsten Jahren voraussichtlich weitere Fortschritte bringen.


    2. Haben wir das bereits mit meinem Ocean getestet! Es funktioniert

    Es werden weitere Test gemacht, das z.B. sichergestellt wird das nur bis zu einem bestimmte SOC aus dem Accu bezogen wird ……….

  • ...weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für V2H und V2G ja in Deutschland noch nicht bestehen...Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller die Bidirektionalität freischaltet, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen...

    Hinweis: go-e ist eine österreichische Firma. Vielleicht sind die Österreicher schneller mit der gesetzlichen Freigabe? DAnn kauf man sie halt dort direkt, oder bittet einen österreichischen Freund - und lässt sie hier in D einfach mal laufen. Daher muss man nicht nur auf Harbeck setzen ;)

  • Kleiner Tipp am Rande: Mit Blick auf das neue Strommarkt-Design ist auf Effizienz und somit auf die Möglichkeit des Strom-Shiftens (z.B. vom Fahrakku in den Hausspeicher) auf DC-Ebene zu achten, um eine wirklich wirksame (netzdienliche) Marktteilnahme zu ermöglichen.

    Hintergrund: Zukünftig werden nur noch für das Netz dienliche Leistungen(!) honoriert werden.

    Keep on charging energy ! 🤘😎

  • @HamburgerJunge

    na klar - kam vielleicht erst mal nur falsch an bei mir. Wo bist Du denn in HH und kennen wir uns? Schon mal im Fisker Treff in Braak dabei gewesen, welche ich organisiert hatte? In meinem Alias siehst Du wo ich bin ;)

    Muss ich das ernst nehmen? =O

    Wer hat dir die NFC Karte wohl angelernt? :P

    Beste Grüße

    Lars

    Fisker Ocean One #2550/5000 - Außen Mariana - Innen Maliblu - 22-Zoll F6 Vortex - Anhängerkupplung - Fußmatten - 1.0.29 (nach 2.0 2/2)

    Dönerausstattung: Einmal mit alles

    Standort: Schönste Stadt Deutschlands

  • @FO101 Die go-e Wallbox mit V2X würde per go-e Controller im Zählerschrank erkennen, wann zum Netz ein Unter-/Überschuss besteht, und könnte dann auch bei beginnendem Überschuss gut abregeln - genauso wie umgekehrt PV-Überschussladen in sonnigen Zeiten - d.h. die Box kann sicher bereits PV-Überschuss und möglicherweise wenigstens bereits V2H - ich frage mal beim Hersteller an.

    Für V2G muss es schon Geld vom Netzbetreiber geben, damit man sowas macht - warum sollte man es sonst tun. Und: vermutlich braucht es dann einen SmartMeter=intelligentes Meßsystem. "intelligent" heisst das Ding, weil dann der Netzbetreiber bestimmen und steuern darf, wann er Euren Fisker Akku betankt, und wann er netzdienlichen Strom vom Fisker entzieht (der dann vergütet werden kann - klar sobald die Peanuts steuerlichen Themen geklärt sind). Will man das?


    Mein Fazit: Solange es für V2G nicht ein richtig attraktives Angebot gibt (wir ersetzen immerhin kostspielige Gas- und Kohlekraftwerke), will das doch gar keiner machen. Und so lange versucht man das intelligente Meßsystem mit Hyperintelligenz (=kleines 1x1 der Betriebswirtschaft) zu vermeiden. Holt Euch bloss keinen anderen Börsenstrompreis als Tibber, denn dann bekommt Ihr automatisch so ein "intelligentes" Mess-System und werdet es nicht mehr los. Und vermeidet bei einem neuen Stromvertrag mehr als der voraussichtlichen 6.000kWh anzugeben - denn dann bekommt Ihr gesetzlich auch Intelligenz ins Haus (könnt Ihr googlen).


    Fazit: V2H & Tibber let's go!


    Zur Erinnerung: mit günstigem Börsenstrompreis dann den Fisker laden, wenn auch bei Euch vom Dach nix kommt fürs Laden (Ende Okt bis Mitte Feb), und dann zu Phasen von hohen Preisen wieder als V2H ins Haus - so entsteht die Wirtschaftlichkeit. Aber glaubt mir: Eur 2.000 und mehr rechnet sich seeeehr lange bis nie nicht... Daher werde ich für meinen Teil einfach mal 1-2 Jahre abwarten, bis per kleinem 1x1 der Betriebswirtschaftslehre der Wettbewerb schon dafür sorgen wird, dass Preise sinken bis ein Benefit beim Kunden entsteht ;)