Und sei es auch nur, um ungerechtfertigt Schadensersatz zu fordern!
Ob es eine Begründung gefunden wird, liegt am Talent des Anwalts und an dem Anteil, den er vom Kuchen abbekommt.
Wenn, wie im Rückruf beschrieben, eine Tür sich nicht von innen öffnen lässt, hat der Anwalt eigentlich ein leichtes Spiel.
Es steht auch drin, dass in den USA, Kanada und Europa keine Fahrzeuge verkauft werden dürfen, wenn die Türgriffe nicht überprüft wurden.
Ich hatte heute Vormittag einen Anruf des Herrn Fünderich, dass bei meinem Austauschauto nun wohl in KW 27 der defekte Radarsensor gewechselt werden soll. Angeblich ist einer da und auch der Kabelbaum dafür, falls es nicht der Sensor sein sollte. Naja, wer's glaubt...
Kurz nachdem die Meldung mit dem Rückruf rauskam, habe ich ihn deswegen angeschrieben und er hat geantwortet, dass es mit erledigt werden soll.
Was auch immer damit gemeint ist. Ich bin gespannt, was sie da machen werden.