Wenn FO101 vor Ort war, und getestet hat, was geht und was nicht (evtl. wird das Update 2.2 dafür gebraucht), werden wir auch einen Preis bekommen.
Beiträge von tkmbi
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Ach so, ja ein smart meter habe ich von EASTRON SDM630 Modbus-V2 MID
Den hab ich über homematic ccu3 eingebunden. Warum sollte ich den Stadtwerken echzeitdaten liefern
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Hallo tkmbi,
der digitale Zweirichtungszähler wurde bei mir schon installiert,
bekomme auch meine monatlichen 120,-€ Abschläge.
Ein smart meter Zähler soll verpflichtend sein,
wenn mehr als 6.000 kWh verbraucht werden u. wenn mehr als 7.000 kWh eingespeist werden…..
Der Meßstellenbetreiber ist verpflichtet, aber aber aber…..
Mit dem smart meter Zähler kann minutengenauer Verbrauch abgerechnet werden, z.B. wenn im Netz Überschuß besteht - zu günstigeren Preisen….
hast du da mal eine genauere beschreibung : hersteller, type ?
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wäre auch für mich sehr interessant.
Betreibe 20 kWp PV aus 2 Anlagen (Fronius u. Solar Edge) mit 11,5 kW BYD Batterie, Wärempumpe u. FOE.
Mit dem Wattpilot funktioniert das Überschußladen 1a, da er mit Fronius korrespondiert.
Mein Hausverbrauch steigt im Winter durch die WP auf 50-60 kWh pro Tag (2 Wohnungen) u. gern würde ich dann über dynamische Tarife die BYD u. Fisker Batterie kostengünstig aufladen. Die WEMAG müßte einen smart meter Zähler liefern - tun sie aber nicht.
Pulse IR könnte evt. funktionieren.
Wäre erfreut, wenn dann der FOE u. die BYD den hoffentlich günstig gebunkerten Strom für die WP freigeben würde.
Für das Stromnetz müßte es eine Spitzenentlastungshilfe sein!
Grüße aus Schwerin!
mit smart meter Zähler, meinst du den Stromzähler des Stromanbieters, der eigentlich bei PV Pflicht ist , beziehungsweise, von denen sofort gegen die alten Zähler austauschen, also gegen einen Bidirektionalen, der den Verbrauch wie auch die Einlastungs ins Netz festhält. (- bei den alten lief der Zähler bei Einspeisung rückwärts )
Stadtwerke Bielefeld, hat den bei mir sofort (inerhalb von 2 Wochen, nach Anmeldung meiner Anlage) getauscht, seitdem bekomme ich jeden Monat einen Abschlag von denen auf mein Giro in Höhe von 40€.
Aber die 8,2 cent wollen die Stromanbieter für das Einspeisen ins Netz ja nicht mehr zahlen.
Deshalb auch mein Interesse an die ambiBox. (Ich habe eine 8,7 + 1,8 KW PV, mit 10,2 KW Speicher auf der Garage / Carport)
(Ich heize mit GAS, Kamin, und Solarthermie auf dem Hausdach) -
Gab es d bei FOA nicht mal eine Vorlage? Wen ja könnte man die doch nehmen oder? Kenne mich da persönlich 0 aus.
Hier, der Link, zu der Vorlage / Tabelle:
https://docs.google.com/spread…em__7D4sVbdlftD-xB_qQnX8g -
Ich habe jetzt mal weiter recherchiert, was TomTom in der Vergangenheit so hier und da getan, unterlassen oder aufgekündigt hat:
TomTom hat in der Vergangenheit eine ähnliche Situation erlebt. Im Jahr 2018 verlor TomTom einen Vertrag mit Volvo, der 2016 vergeben worden war. Der Wettbewerb auf dem Markt für Armaturenbrettsoftware, insbesondere der Markteintritt von Google, wurde als Grund für diesen Wechsel angeführt. Der CEO von TomTom wies darauf hin, dass die Kunden in erster Linie aufgrund einer besseren Benutzererfahrung und nicht nur aus Preisgründen zur Konkurrenz wechselten.
Darüber hinaus wurde 2019 eine Sammelklage gegen TomTom eingereicht, weil das Unternehmen Verbraucher mit „lebenslangen“ Karten für seine Navigationsgeräte in die Irre geführt hatte. Verbraucher, die Geräte in dem Glauben gekauft hatten, dass sie lebenslange Updates erhalten würden, waren überrascht, als TomTom diese Funktion mit der Begründung abschaffte, dass ältere Modelle nicht die Ressourcen für die Unterstützung neuer Software hätten. Dieser Rechtsstreit ist ein weiteres Beispiel dafür, dass TomTom mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen und Verbrauchererwartungen konfrontiert ist(Straßenverkehrstechnik)(Top Sammelklagen).
Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen gibt es keinen direkten Hinweis darauf, dass TomTom einzelne Besitzer nach Vertragsbeendigung weiterhin mit Daten unterstützt hat, wie z. B. bei Volvo oder im Rahmen der Sammelklage bezüglich der „lebenslangen“ Kartenaktualisierungen. Im Fall der Sammelklage hat TomTom die Kartenaktualisierungsfunktion für ältere Geräte eingestellt, was bei den Verbrauchern, die davon ausgegangen waren, dass sie während der gesamten Lebensdauer des Geräts Aktualisierungen erhalten würden, für Frustration sorgte(Top Sammelklagen).
Ohne genaue Angaben zu den einzelnen Unterstützungsmaßnahmen nach der Vertragskündigung ist unklar, ob TomTom den Besitzern danach direkten Datensupport angeboten hat.
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FO101
Ja super, bitte ruf Hr. Manfred Przybilla an und vereinbare einen Termin mit Ihm.
Du kannst Dich gerne auf mich berufen (email von Thomas Krumme)Adresse:
Ambibox GmbH
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Aber das ist ja auch alles rechtens und richtig, sonst wäre der Weg für eine individuelle Weiterführung der Dienste, so wie wir das brauchen, gar nicht möglich.
Aber das war am 11.09.2024, also (und auch davor) genug Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wie man 11.108 Fahrzeuge (minus AL 2635 Fahrzeuge) supporten kann. -
Das habe ich gerade mit AI 4.0 (chatgpt) analysieren lassen:
link zum original: https://www.veritaglobal.net/fisker/document/2411390240909000000000032 3Der Text handelt von der rechtlichen Genehmigung, die TomTom North America, Inc. (TomTom) erhalten hat, um einen bestehenden Lizenzvertrag zu kündigen. Im Wesentlichen geht es um:
- Kündigung des Lizenzvertrags: TomTom darf den Lizenzvertrag und den dazugehörigen Datenverarbeitungsvertrag kündigen.
- Automatische Aussetzung: Die zuvor bestehende automatische Aussetzung wurde aufgehoben, damit TomTom die Kündigung vornehmen kann.
- Frist: Es wird eine Frist ("Forbearance Period") festgelegt, innerhalb derer TomTom bestimmte Schritte bezüglich der Kündigung einleiten darf.
- Keine Verpflichtung zur Entschädigung: Während der festgelegten Frist besteht keine Entschädigungspflicht für TomTom.
Kurz gesagt: Es geht hauptsächlich um die rechtliche Erlaubnis für TomTom, den Vertrag zu kündigen, nicht direkt um das Abschalten von Servern.
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Ja, finde ich gut, wenn alle anschreiben gleich lauten, ist das eh nicht gut, und wird als trolling ausgelegt.