Beiträge von FO101

    ja, aber gefragt hat niemand und dann hier Stimmung verbreiten. Warum stellt Ihr denn die Fragen nicht da wo Sie beantwortet werden. Auch hier les ic/ keine echten Fragen nur …..

    Hallo Reiner,


    Bidirektionales Laden ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Im Jahr 2019 wurde die EU-Richtlinie 2014/94/EU zur Bereitstellung von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in nationales Recht umgesetzt. Dadurch wurde auch das bidirektionale Laden als Teil der Elektromobilität in Deutschland ermöglicht. Jedoch wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch kein massentaugliches Verbrauchsverfassungssystem entwickelt, welches Vehicle-to-Grid, also die flächendeckende Entlastung des öffentlichen Stromnetzes, in der Praxis umsetzt.

    Der rechtliche Rahmen für bidirektionales Laden in Deutschland basiert auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) sowie den technischen Anforderungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die NAV regelt die Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen im Niederspannungsbereich.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Ladestationen und Elektrofahrzeuge von Haus aus bidirektionales Laden unterstützen. Dies hängt von den jeweiligen technischen Spezifikationen ab. Es ist also ratsam, sich vor dem Kauf einer Ladestation oder eines Elektrofahrzeugs über deren Fähigkeit zum bidirektionalen Laden zu informieren.



    Quelle:


    Bidirektionales Laden: Alles Wichtige im Überblick
    Bidirektionales Laden bedeutet, dass Austausch von Strom in zwei Richtungen möglich ist – von der Wallbox zum E-Auto und vom E-Auto ins Stromnetz.
    www.helvetia.com

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