So sehe ich es (leider) auch, dug . Ist in Insolvenzen üblich, dass ein Bestreiten nicht begründet wird (und auch nicht vorgeschrieben).
Wenn jemand von Euch erwägt, zu klagen, wäre es interessant, auf dem Laufenden gehalten zu werden. Ist aber lediglich fachliche Neugierde. Ich persönlich habe nicht einmal Forderungen anmelden können, weil ich das Fahrzeug ja erst nach Insolvenzeröffnung von dritter Seite erworben habe.